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  • Montag bis Donnerstag
    08.00 - 12.00 | 13.30 - 17.00
    Freitag
    08.00 - 12.00 | 13.30 - 16.00
  • Parkplätze vorhanden
Berger Liegenschaften AG | Empfang

Häufig gestellte Fragen

Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, sind wir gerne über unser Kontaktformular oder telefonisch für Sie da.

Vermietung & Bewerbung

Wie erfahre ich von Besichtigungsterminen?
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage direkt über das entsprechende Online-Inserat. Sie erhalten anschliessend eine automatische Antwort mit allen Angaben zu Besichtigungsterminen.
Kann ich mich ohne vorherige Besichtigung für ein Objekt anmelden?

Nein. Wir können nur Bewerbungen annehmen, wenn die Wohnung vorab besichtigt wurde. Nach der Besichtigung können Sie sich direkt über unsere Website für das gewünschte Objekt anmelden.

Welche Möglichkeiten habe ich für die Mietkaution?

Sie können zwischen folgenden Varianten wählen:

  • Mieterspardepot bei der Basler Kantonalbank (BKB)
  • Kautionsversicherungen wie SwissCaution, FirstCaution, GoCaution oder AXA

Beide Varianten werden von uns akzeptiert.

Wofür fällt eine Reinigungspauschale an? Kann ich alternativ auch selbst putzen?

Die vertraglich festgelegte Reinigungspauschale deckt die professionelle Reinigung nach Ihrem Auszug ab. Die Wohnungen müssen lediglich besenrein übergeben werden (siehe Auszug & Wohnungsabgabe).

Wo finde ich die administrative Wohnungsnummer für die Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle des Kantons Basel-Stadt?

Die administrative Wohnungsnummer finden Sie auf der ersten Seite Ihres Mietvertrags, oben rechts.

Wo findet die Schlüsselübergabe statt?

Die Schlüsselübergaben finden in unseren Büroräumen an der Riehenstrasse 41, 4058 Basel, statt. Bitte melden Sie sich zum vereinbarten Termin am Empfang.

Gibt es Wartelisten für Mietwohnungen?

Nein, wir führen keine Wartelisten. Sie können sich jederzeit auf unserer Website über aktuelle Verfügbarkeiten informieren.

Welche Abteilung ist wofür zuständig?
  • Vermietung: bis zur Schlüsselübergabe
  • Bewirtschaftung: ab Einzug (Kontaktdaten erhalten Sie bei Vertragsunterzeichnung)
  • Buchhaltung: Fragen zu Zahlungen und Heiz-/Nebenkosten-Abrechnungen

Buchhaltung & Zahlungen

Wann muss ich meinen Mietzins bezahlen?
Der Mietzins ist im Voraus, spätestens am 1. Tag des Monats, zu bezahlen. Wir empfehlen Ihnen, einen Dauerauftrag einzurichten, damit Sie die Zahlung nicht jeden Monat manuell auslösen müssen.
Kann ich mit der QR-Rechnung eines bestimmten Monats einen Dauerauftrag einrichten?
Ja, das ist problemlos möglich. Die Referenznummer auf Ihrer QR-Rechnung bleibt immer gleich, sodass Sie mit einer Rechnung einen Dauerauftrag einrichten können. Achten Sie darauf, dass die Zahlung jeweils zum Monatsbeginn ausgeführt wird.
Was kann ich tun, wenn ich den Kabelanschluss nicht benötige?
Der Kabelanschluss kann auf Wunsch plombiert (deaktiviert) werden. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit, damit wir die Plombierung veranlassen können.
Werden bei einer Plombierung des Kabelanschlusses die Nebenkosten angepasst?
Sobald der Kabelanschluss deaktiviert ist, wird dies bei der nächsten Nebenkostenabrechnung berücksichtigt. Die monatlichen Akonto-Zahlungen bleiben unverändert.
Wann erhalte ich meine Heiz- und Nebenkostenabrechnung?
Die Heiz- und Nebenkostenabrechnung erhalten Sie einmal pro Jahr. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Erstellung der Abrechnung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Richtig Lüften, Heizen & Energie sparen

Warum ist richtiges Lüften wichtig?

Richtiges Lüften sorgt für frische Luft, reguliert die Raumfeuchtigkeit und verhindert Schimmel. Beim Kochen, Duschen, Schlafen oder Wäschetrocknen entsteht viel Feuchtigkeit, die regelmässig entweichen muss. Durch gutes Lüften schaffen Sie ein angenehmes Raumklima und schützen gleichzeitig die Bausubstanz.

Wie lüfte ich richtig? (Stosslüften)

Die effektivste Methode ist das Stosslüften: Mehrmals täglich die Fenster weit öffnen, damit die feuchte Innenluft rasch nach draussen entweichen kann. Empfehlungen:

  • 3–4× täglich für 5–10 Minuten
  • nach dem Kochen, Duschen oder Schlafen sofort lüften
  • Fenster nicht dauerhaft kippen (die Wände kühlen sonst aus)
  • im Winter kurz, aber regelmässig lüften

Tipp: Stosslüften spart Energie und wirkt besser als stundenlange Kippstellung.

Wie kann ich Schimmel vermeiden?

Eine gute Kombination aus Lüften und Heizen ist entscheidend. Achten Sie darauf:

  • Räume gleichmässig beheizen (ca. 20 °C, Schlafzimmer etwas kühler)
  • Möbel nicht direkt an Aussenwände stellen
  • Wäsche nicht dauerhaft in Wohnräumen trocknen
  • beschlagene Fenster als Warnsignal ernst nehmen
  • Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen geschlossen halten

Hinweis: Schimmel entsteht oft an kalten Aussenwänden, wo sich Feuchtigkeit absetzt. Regelmässiges Lüften beugt vor.

Warum beschlagen meine Fenster?

Beschlagene Fenster sind ein Hinweis auf zu hohe Luftfeuchtigkeit. Das ist in der Regel kein Baumangel, sondern ein Zeichen für:

  • zu seltenes oder falsches Lüften
  • zu viele feuchte Quellen im Raum (Kochen, Duschen, Wäsche)
  • kalte Oberflächen, an denen Feuchtigkeit kondensiert

Kurz lüften hilft meistens sofort.

Was ist die ideale Raumtemperatur?

Empfohlene Werte:

  • Wohnräume: ca. 20 °C
  • Schlafzimmer: ca. 18 °C
  • Bad: ca. 22 °C

Tipp: Gleichmässiges Heizen ist effizienter und gesünder als häufiges Ein- und Ausschalten.

Wie kann ich Energie sparen, ohne zu frieren?

Mit ein paar einfachen Massnahmen lässt sich merklich Energie sparen:

  • Räume konstant temperieren
  • Türen zwischen warmen und kühlen Räumen geschlossen halten
  • Heizkörper nicht durch Möbel, Vorhänge oder Abdeckungen verdecken
  • Fenster- und Türdichtungen kontrollieren

Eine gute Luftzirkulation verbessert die Wärmeverteilung und senkt den Verbrauch.

Woran erkenne ich, dass meine Wohnung zu feucht ist?

Typische Anzeichen:

  • beschlagene Fenster
  • muffiger Geruch
  • feuchte oder dunkle Stellen hinter Möbeln
  • Stockflecken oder Schimmelpunkte in Ecken

Wenn Sie solche Hinweise bemerken, lüften Sie häufiger und erhöhen Sie leicht die Raumtemperatur.

Was tun, wenn ich Feuchtigkeit oder Schimmel entdecke?

Bitte melden Sie uns solche Fälle umgehend – am besten über unser Online-Formular EasyContact auf unserer Webseite. Je früher wir informiert sind, desto einfacher lässt sich die Ursache abklären und beheben.

Wer trägt die Kosten bei Schimmelbefall?

Das hängt von der Ursache ab:

  • Baulicher Mangel: Die Kosten trägt in der Regel der Eigentümer.
  • Unzureichendes Lüften oder Heizen: Die Mieterschaft kann anteilig haftbar werden.

Darum ist vorbeugendes Verhalten besonders wichtig.

Was gilt bei Komfortlüftungen oder Lüftungsanlagen?

Fenster nur kurzzeitig öffnen, damit das System effizient arbeiten kann. Die Lüftung sorgt automatisch für den notwendigen Luftaustausch. (Bedienungsanleitung beachten).

Reparaturen, Schäden & Notfälle

Wie melde ich einen Schaden oder technischen Defekt?

Bitte melden Sie Schäden oder technische Probleme direkt über unser Online-Formular EasyContact auf unserer Website. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Angaben, wie:

  • Art des Schadens
  • kurze Beschreibung
  • Foto (falls möglich)
  • Mietobjekt / Adresse

Tipp: Je genauer die Beschreibung, desto schneller kann der richtige Handwerker aufgeboten werden.

Was passiert nach meiner Schadenmeldung?

Nach Eingang Ihrer Meldung:

  1. prüft die Bewirtschaftung das Anliegen
  2. entscheidet, welcher Handwerker zuständig ist
  3. erteilt den Auftrag
  4. dieser vereinbart direkt einen Termin mit Ihnen
Was gilt als Notfall?

Ein Notfall liegt vor, wenn sofortiges Handeln notwendig ist, um grösseren Schaden oder Gefahr zu verhindern. Dazu gehören insbesondere:

  • Wasserrohrbruch oder starker Wasseraustritt
  • Heizungsausfall im Winter
  • kompletter Stromausfall in der Wohnung ( Sicherungen überprüfen)
  • Einbruchschaden oder Glasbruch mit Sicherheitsrisiko
  • Gasgeruch
  • Rauchentwicklung

In solchen Situationen wenden Sie sich direkt telefonisch an Ihre Bewirtschafterin oder Ihren Bewirtschafter. Ausserhalb der Öffnungszeiten steht Ihnen die zuständige Hauswartung zur Verfügung.

Welche Reparaturen muss ich selbst übernehmen (Kleinreparaturen)?

Gemäss Mietvertrag müssen die Kosten für kleinere Reparaturen und Reinigungen von der Mieterschaft übernommen werden. Dazu gehören insbesondere:

  • defekte Schalter, Steckdosen, Klingel-/Sonnerieeinheiten oder Radio-/TV-Anschlussdosen beheben
  • fehlende oder defekte Sicherungen, Glühbirnen und Leuchtstoffröhren ersetzen
  • undichte Wasserhähne abdichten
  • defekte oder überalterte Brausegriffe und -schläuche ersetzen
  • schwergängige oder defekte Türschlösser reparieren
  • gesprungene Fensterscheiben oder Spiegel ersetzen
  • Abläufe und Sifons reinigen oder entstopfen
  • Fettfilter der Dunstabzugshaube reinigen oder erneuern
  • Filter bei Badzimmerlüfter ersetzen

Diese Arbeiten gelten als übliche Unterhaltsarbeiten und sind durch die Mieterschaft auszuführen.

Was mache ich, wenn mein Heizkörper nicht warm wird?

Wenn einzelne Heizkörper nicht warm werden, liegt das häufig daran, dass sich über den Sommer der kleine Ventilstift im Thermostat verklemmt hat.

Bitte wenden Sie sich an die Hauswartung. In vielen Fällen kann der Hauswart dies direkt lösen. Sollte dies nicht möglich sein, wird eine Heizungsfirma aufgeboten.

Tipp: Drehen Sie während der Sommermonate gelegentlich das Heizventil von 1 auf 5 und zurück – so lässt sich ein Festsetzen des Ventilstifts oft verhindern.

Warum wird ein Raum nicht warm, obwohl das Thermostat auf Stufe 3 steht?

Die Zahlen auf dem Thermostat entsprechen keinen festen Temperaturen. Stufe 3 bedeutet nicht automatisch z. B. 21 °C.

Die Wärmeverteilung im Raum hängt ab von:

  • der Lage des Raumes (z. B. Nordseite)
  • der Grösse und Höhe
  • der Möbelstellung
  • der Fähigkeit, Luft frei zirkulieren zu lassen

Wichtig: Heizkörper müssen frei bleiben, damit die warme Luft zirkulieren kann. Möbel oder Vorhänge können die Wärme blockieren.

Wie lange dauert die Behebung eines Schadens?

Das hängt ab von:

  • Art des Schadens
  • Dringlichkeit
  • Verfügbarkeit von Handwerkern
  • Ersatzteilen oder Lieferfristen

Bei Notfällen handeln wir sofort. Bei kleineren Reparaturen bemühen wir uns um eine zeitnahe Lösung.

In welchem Fall wende ich mich an die Verwaltung und wann an die Hauswartung?

Hauswartung (technische Anliegen im Haus):

  • Heizung funktioniert nicht oder nur teilweise
  • Licht in allgemeinen Räumen defekt
  • Probleme mit Schliessanlagen
  • kleine technische Störungen im Gebäude
  • allgemeine Reinigungs- oder Unterhaltsanliegen

Verwaltung (mietvertragliche und wohnungsbezogene Anliegen):

  • Schäden in der Wohnung
  • Schimmel, Feuchtigkeit
  • Lärm- oder Nachbarschaftsanliegen
  • Mietzins, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Kaution
  • Vertragsfragen (Untervermietung, Änderungen, Anfragen)
  • Fragen zur Wohnungsabgabe und Reinigung

Auszug & Wohnungsabgabe

Wie kündige ich meine Wohnung korrekt?

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen im Mietvertrag aufgeführten Personen eigenhändig unterschrieben sein. Wir empfehlen, die Kündigung per eingeschriebenem Brief zu versenden, damit Sie einen Zustellnachweis haben. Sie können die Kündigung auch persönlich bei uns am Empfang abgeben und eine Bestätigung verlangen. Die für Ihr Mietverhältnis geltende Kündigungsfrist finden Sie auf der ersten Seite Ihres Mietvertrags.

Wenn Sie die Wohnung vorzeitig verlassen möchten, haben Sie die Möglichkeit, eine zahlungsfähige und zumutbare Nachmieterschaft vorzuschlagen, die den Mietvertrag zu denselben Bedingungen übernimmt.

Welche Kleinreparaturen muss ich vor der Abgabe erledigen bzw. in Auftrag geben?

Kleinreparaturen, die gemäss Mietvertrag zu Ihren Lasten gehen, sollten vor der Wohnungsabgabe ausgeführt werden. Dazu gehören insbesondere:

  • defekte Schalter, Steckdosen, Klingel-/Sonnerieeinheiten oder Radio-/TV-Anschlussdosen beheben
  • fehlende oder defekte Sicherungen, Glühbirnen und Leuchtstoffröhren ersetzen
  • undichte Wasserhähne abdichten
  • defekte oder überalterte Brausegriffe und -schläuche ersetzen
  • schwergängige oder defekte Türschlösser reparieren
  • gesprungene Fensterscheiben oder Spiegel ersetzen
  • Abläufe und Sifons reinigen oder entstopfen
  • Fettfilter der Dunstabzugshaube reinigen oder erneuern
  • Filter bei Badzimmerlüfter ersetzen

Diese Arbeiten gelten als übliche Unterhaltsarbeiten und sind durch die Mieterschaft auszuführen.

Muss ich Haushaltsgeräte warten lassen?

Ja, wenn es im Mietvertrag vereinbart ist. Folgende Geräte müssen vor dem Auszug professionell gewartet werden:

  • Geschirrspülmaschine
  • Waschmaschine (falls im Mietobjekt vorhanden)
  • Tumbler (falls im Mietobjekt vorhanden)

Bitte legen Sie bei der Wohnungsabgabe eine Kopie der Servicerapporte vor.

Was geschieht mit meinen eigenen Einbauten?

Private Einbauten (z. B. zusätzliche Regale, Armaturen) dürfen nur bleiben, wenn wir zustimmen oder die Nachmieterschaft diese übernimmt. Falls dies nicht der Fall ist, müssen alle privaten Installationen entfernt und Klebstoff- oder Montagerückstände vollständig beseitigt werden.

Wie sauber muss die Wohnung bei der Abgabe sein?

Sie müssen die Wohnung besenrein übergeben. Das bedeutet:

  • Böden mit Besen oder Staubsauger reinigen
  • persönliche Gegenstände vollständig entfernen
  • Schränke innen feucht auswischen
  • Kleberückstände entfernen
  • Backofen, Kühlschrank und Dampfabzug reinigen (aus hygienischen Gründen)
  • Fettrückstände in der Küche entfernen
  • Kalkablagerungen im Bad und Küche beseitigen

Hinweis: Bei stark verschmutzten Wohnungen können Zusatzkosten anfallen.

Wie läuft der Abgabetermin ab?

Wir vereinbaren Ihren Abgabetermin individuell, spätestens 14 Tage vor Mietende. Bei der Abgabe:

  • gehen wir gemeinsam mit Ihnen durch sämtliche Räume
  • prüfen den Zustand der Wohnung und halten ihn im Abnahmeprotokoll fest
  • besprechen ggf. die notwendigen Instandsetzungsarbeiten, welche zu Lasten der ausziehenden Mieterschaft gehen

Bitte bringen Sie alle Schlüssel mit – auch solche, die Sie selbst nachmachen liessen. Fehlende Schlüssel können zu einem Zylinderwechsel auf Ihre Kosten führen.

Was sollte ich vor dem Umzug noch erledigen?

Unsere Empfehlung für eine reibungslose Übergabe:

  • Strom-/Gaszählerstände dem Energielieferanten melden
  • Telefon-/Internetanschluss ummelden oder kündigen
  • Adressänderung bei Post, Behörden, Banken, Versicherungen und Arbeitgeber melden
  • Einwohnerkontrolle informieren
  • Postnachsendung einrichten
  • Dauerauftrag für Mietzins anpassen
Wann erhalte ich meine Mietkaution zurück?

Die Rückzahlung der Kaution erfolgt, sobald:

  • allfällige Schäden geregelt sind
  • offene Forderungen beglichen sind
  • die Nebenkostenabrechnung vorliegt

In der Praxis bedeutet das: Die Kaution wird in der Regel nach Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnung freigegeben.

Ich kann nicht persönlich zur Abgabe erscheinen – was tun?

Sie können eine bevollmächtigte Person schicken. Bitte informieren Sie uns im Voraus und übergeben Sie dieser Person:

  • alle Schlüssel
  • allfällige Servicerapporte
  • notwendige Unterlagen

Sie finden nicht, was Sie suchen?

Gerne kümmern wir uns um Ihr Anliegen.